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Die Mitgliedschaften im BSV AdW e.V. und im Bund Deutscher Radfahrer sind beitragspflichtig.  

Darüber hinaus benötigen die Radsportler, die an Wettkämpfen teilnehmen wollen, eine BDR-Lizenz, die ebenfalls kostenpflichtig ist.

 

Maßgebliche Grundlage bildet in diesem Zusammenhang die 

Beitragsordnung des BSV AdW (Abt. Radsport) vom 18.11.2013:





Im Einzelnen gelten folgende Beitragssätze

(Stand: 1.1.2024):

 

(BSV AdW)

Vereinsbeitrag

- monatlich -

 

BDR-/BRV-Beitrag

- jährlich *) -

 

BDR-Lizenz

- jährlich *) -

Breitensport-

BDR-Lizenz

- jährlich **) -

Schüler

8,00 EUR

10,00 EUR

15,00 EUR

-

Jugend, Junioren

8,00 EUR

10,00 EUR

15,00 EUR

-

U 23

10,00 EUR

30,00 EUR

25,00 EUR

15,90 EUR

Elite, Amateure

10,00 EUR

30,00 EUR

25,00 EUR


15,90 EUR

Senioren, Master

10,00 EUR

30,00 EUR

30,00 EUR


15,90 EUR

Funktionäre

10,00 EUR

30,00 EUR

20,00 EUR

-

  

*)  Beiträge gem. BRV-/BDR-Beitragsordnung. Änderungen sind möglich.
**) Jugendliche bis 18 Jahre (Stichtag: 1. Januar) erhalten die Lizenz kostenfrei. Die Ausstellung einer Plastikkarte ist für zusätzliche 4,90 EUR möglich.



Es wird gebeten, die Beiträge jeweils im Voraus auf das nachstehende Konto zu überweisen:


Kontoinhaber: BSV AdW e.V., Abt. Radsport

IBAN: DE65 1007 0024 0701 3303 00   -   BIC/SWIFT-Code: DEUTDEDBBER


 Bitte als Verwendungszweck den Mitgliedsnamen, die Beitragsart und den Beitragszeitraum angeben.

a) Vereinsbeiträge

Die Überweisung der Vereinsbeiträge sollte vorzugsweise

vierteljährlichhalbjährlich oder jährlich erfolgen. 

 

Im Falle jährlicher Zahlweise beträgt der Jahresbeitrag:

- 88,00 EUR für die Altersklassen U 11 bis einschl. U 19 bzw.

- 110,00 EUR für die höheren Altersklassen sowie für Funktionäre.



b) Verbandsbeiträge

Die BDR-Beiträge sowie die Lizenzkosten sind am 1.1. eines jeden Jahres fällig, sodass diese zu Jahresbeginn in einer Summe zu zahlen sind.

 

 

 

 

 




+++ Wichtiger Hinweis für Lizenzfahrer +++

Die Lizenzen werden nur persönlich 

während der Vereinssitzungen ausgehändigt,

sofern die entsprechenden Gebühren bezahlt sind und

darüber hinaus keinerlei Beitragsschulden bestehen.


 


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